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10. April 2009 um 8:08 Uhr
#70418
Martin
Teilnehmer
Hallo Puschel!
egal was die arbeiterkammer (oder wirtschaftskammer) schreibt, prüfe immer selbst nach ob das plausibel ist.
bei beiden kammern habe ich schon widersprüchliche informationen bekommen.
z.b. am montag ist arbeitsrechtler A, am dienstag B. = zwei meinungen
besonders bei heiklen themen solltest du eine zweite meinung einholen.
frohe ostern
martin
3 personalverrechner, jeder rechnet den gleichen dienstnehmer ab. ergebnis sind 4 verschiedene lohnzettel. 🙂