Re:Re: Zeitausgleich-Minus

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#70400
Martin
Teilnehmer

hallo puschel!

wenn die DN trotz aufforderung die stunden nicht geleistet hat – abziehen.
wenn einfach nicht genug arbeit da war und sie ist nicht da geblieben – auszahlen.

für zukünftige dienstverträge den ausgleich der minusstunden in der kündigungszeit vereinbaren.
nur kann der dienstnehmer nicht gezwungen werden z.b. 100 minusstunden in einem monat kündigungsfrist nachzuholen.
weiters kann ein zufälliger krankenstand in der kündigungsfrist dem zeitausgleich (plus oder minus) zerstören.