Re:Re: Zahlung Feiertagsarbeitsentgelt

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#72906
JB1
Teilnehmer

also so wie du es schilderst, dass also das monatliche vereinbarte Brutto von 1900 für die Normalarbeitszeit bezahlt wird und der Feiertag normal (Feiertagsentgelt nach dem Lohnausfallsprinzip) fortgezahlt wurde, zusätzlich das Feiertagsarbeitsentgelt für die tatsächlich gearbeiteten Stunden bezahlt wurde und ein freiwilliger 50 % Zuschlag ist die Leistung am Feiertag korrekt bezahlt worden.

Es ist auch so, dass das vereinbarte monatliche Bruttoentgelt nicht geschmälert werden darf, nur weil ein Feiertag im Abrechnungsmonat ist und daher bei Fortzahlung des vereinbarten Bruttoentgelts das Feiertagsentgelt inkludiert ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die AK das einfordert!?!? Gibt es eine schriftliches Forderungsschreiben der AK?