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30. Juli 2013 um 15:20 Uhr
#73650
Teilnehmer
Und noch eine Fundstelle im Ortner:
Eine gesetzliche Anrechnung von Dienstzeiten bei anderen Dienstgebern oder von Arbeiterdienst- und Lehrzeiten beim selben Dienstgeber, wie es beim Urlaub und bei der Abfertigung vorgesehen ist, bestimmt das AngG nicht.