Re:Re: ZA im Gastgewerbe

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#72249
Roland
Teilnehmer

Hallo lemberg!

Verfallsfrist für Überstunden laut KV 4 Monate (Abschnitt 5b).
Es gibt lt. KV Arbeiter Gastgewerbe nur einen sehr beschränkten Durchrechnungszeitraum.
Wenn ich davon ausgehe, dass hier kein Gebrauch gemacht wird (d.h. es gibt eine „fixe bzw. starre“ Arbeitszeit), sind die Überstunden auch als solche abzurechnen – im Verhältnis 1 : 1,5.
Somit hätten wir bei 20 ÜSt 30 ZA-Stunden, wovon dann in den letzten beiden Tagen (wahrscheinlich) 16 Stunden verbraucht werden – bleiben noch immer 14 Stunden ZA erhalten.

Dies alles bitte aber ohne Kenntnis der tasächlichen Lage – daher bitte nur als Tipp verstehen!

LG