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11. November 2009 um 16:04 Uhr
#71103
Teilnehmer
liebe ingrid,
das ist ja die frage was mich beschäftigt. weil eben die Mischberechnung ausdrücklich- im KV – nur für den Wechsel zum Angestellten vorgesehen ist. In meinem Fall
wechselt der Lehrling ja nur das Lehrjahr…
lg gerhard
