Re:Re: WR bei Wechsel vom Lehrjahr

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#71102
ingridB
Teilnehmer

Servus Gerhard,
also ich würde den Satz im KV so verstehen, dass die WR in der Höhe der tatsächlich im November ausbezahlten LE berechnet wird.
Wenn also die LE im November mischberechnet wird, dann wird dieser Betrag auch für die WR herangezogen.
Ist das Unternehmen großzügiger und gewährt für den November schon die LE in Höhe des 3. Lehrjahres, dann gibt es m. E. diesen Betrag auch als WR.
LG
Ingrid