Re:Re: Wieviele Unterhaltsberechtigte bei welcher Exekution??

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#73614
N1981
Teilnehmer

Hallo Roland!

Vorab mal danke für Deine Antwort; so hätte ich es auch aus den Büchern heraus gelesen…

Aber wenn ich darüber nachdenke, versteh ich es eigentlich nicht so ganz:

Warum, kann ich bei den Unterhaltsexe nicht 2 Unterhaltsberechtigte (Josef und Anna für Maria / Maria und Anna für Josef) berücksichtigen?!?!?! Beide Kinder (Maria und Josef) erhalten ihre Aliment – zwar über die Exekution – aber dem MA steht das Geld ja definitiv nicht zur Verfügung!

Bei der sonstigen Forderung, kann ich ja eben 3 unterh. Personen berücksichtigen, obwohl der MA die Alimente auch nicht direkt an die Kinder zahlt, sondern eben abgezogen bekommt!

Wo ist da die gleichwertige Behandlung?!?!?

Weitere Info’s: Es gibt sonst keine weiteren Unterhaltsberechtigten und die Exekutionen auf den weiteren Rängen sind alles sonstige Forderungen..

Danke, liebe Grüße

Natascha