Re:Re: Wiedereintritt

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#73676
N1981
Teilnehmer

Hallo Elisabeth!

Soweit mir bekannt ist, gibt es keine Verpflichtung, aber es wäre ratsam, die Gläubiger davon in Kenntnis zu setzen – aus 2 Gründen:

1) Wenn die kein Geld bekommen, stellen sie einen neuerlichen Antrag auf Exekution, was dem MA wieder mehr kostet und
2) bekommst du dann diese Exekution und mußt sie bearbeiten….

Ich würde das ganz kurz und formlos per Telefon erledigen und mir nur handschriftliche Notizen machen!

LG

Natascha