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15. März 2009 um 9:16 Uhr
#70308
Teilnehmer
liebe andrea!
ein zweites dienstverhältnis ist möglich. ähnliche situation wie bei karenz. dieses ist dann mv-pflichtig nach dem ersten freien monat.
im dienstvertrag sollte klargestellt werden, das es sich hier um ein dv neben dem ersten karenzierten dv handelt.
sonst könntest du später einmal probleme bei der zusammenrechnung bei abrechnungsrelevanten zeiten haben.
schönes wochende
martin