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27. Juli 2009 um 20:01 Uhr
#70795
Martin
Teilnehmer
in deinem Fall ist wahrscheinlich eine einvernehmliche lösung zu dem von dir gewünschten termin für dich am besten.
hier hättest du auch einen abfertigungsanspruch. – aber darauf muß die alte firma einsteigen…
bevor du einen unberechtigten vorzeitigen austritt machst, vielleicht kannst du eine dienstnehmerkündigung mit verkürzter (= dein gewünschtes austrittsdatum) kündigungszeit machen. dann bleibt dir der urlaubsanspruch und nur die abfertigung verfällt.