Re:Re: Werbungskosten/Pensionszeitennachkauf

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#71421
ingridB
Teilnehmer

Es handelt sich meiner Meinung nach um voll abzugsfähige Sonderausgaben (außerhalb der Topf-Sonderausgaben) die nur in der Arbeitnehmerveranlagung bzw. in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können.
Die Absetzung in einem einzigen Gehaltsmonat würde ja die Lohnsteuer sehr stark beeinträchtigen, was schon rein rechnerisch nicht richtig sein kann.
Aber vl kann dir jemand genaue Angaben dazu machen.
LG
Ingrid