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27. Dezember 2005 um 12:18 Uhr
#66303
Anonymous
Teilnehmer
Gerade die WIFI-Prüfung mit „Auszeichnung“ bestanden, habe ich es noch „im Kopf“ :
Für Krankenstandszeiten, in denen nach Ausschöpfung des Entgeltfortzahlungsanspruchs kein Entgeltanspruch gegen den Dienstgeber besteht, gebühren keine Sonderzahlungen, es sei denn, der Kollektivvertrag bestimmt ausdrücklich einen solchen Anspruch für diese Zeiten (lt.OGH)