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27. Dezember 2005 um 9:58 Uhr
#66204
Teilnehmer
Liebe Daniela,
bei einem Dienstnehmer der keinem KV unterliegt hängt es von der mit ihm getroffenen Vereinbarung ab, ob sie die Sonderzahlungen gemischt oder nach der Stichtagsvariante ermitteln.