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27. Dezember 2005 um 9:58 Uhr
#66204
Anonymous
Teilnehmer
Liebe Daniela,
bei einem Dienstnehmer der keinem KV unterliegt hängt es von der mit ihm getroffenen Vereinbarung ab, ob sie die Sonderzahlungen gemischt oder nach der Stichtagsvariante ermitteln.