Startseite › Foren › Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. › Vorzeitiges Ende Karenz › Re:Re: Vorzeitiges Ende Karenz
27. Mai 2011 um 0:15 Uhr
#72697
Roland
Teilnehmer
HAllo Gaby!
Das (eigenständige) geringfügige Beschäftigungsverhältnis wird beendet, das karenzierte DV lebt wieder auf –> bitte beachten: Elternteilzeit!
Hinweis auf Einkünftegrenze beim KBG ist super, verpflichtet bist du dazu nicht.
LG