Re:Re: Vorstand – GPLA

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#69890
Martin
Teilnehmer

Hiermit widerrufe ich vorläufig meinen Beitrag vom 28.7. 2008 das Vorstände dem Anspruchprinzip bei der SV unterliegen.

Ich habe mit einem Juristen für Arbeitsrecht gesprochen, dieser meint:
Für Vorstände gilt nicht das Anspruchsprinzip, da keine Arbeitnehmereigenschaft.

Nun habe ich zwei gegensätzliche Meinungen gehört.
Falls jemand Info zum Thema hat, bitte um ein Posting.