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23. November 2008 um 21:45 Uhr
#69890
Teilnehmer
Hiermit widerrufe ich vorläufig meinen Beitrag vom 28.7. 2008 das Vorstände dem Anspruchprinzip bei der SV unterliegen.
Ich habe mit einem Juristen für Arbeitsrecht gesprochen, dieser meint:
Für Vorstände gilt nicht das Anspruchsprinzip, da keine Arbeitnehmereigenschaft.
Nun habe ich zwei gegensätzliche Meinungen gehört.
Falls jemand Info zum Thema hat, bitte um ein Posting.