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3. September 2010 um 11:32 Uhr
#71895
Teilnehmer
Hallo Jenny!
Da der § 67/ EStG besagt:
„…..
Die vorstehenden Bestimmungen zu freiwilligen Abfertigungen gelten nur für jene Zeiträume, für die keine Anwartschaften gegenüber einer BV-Kasse bestehen.“
Müsste die freiwillige Abfertigung für den Zeitraum bis 31.12.2007 begünstigt abgerechnet werden können.
Aber um sicher zu gehen – wäre eine Finanzamtsanfrage sicher nicht schlecht!
Lg
