Re:Re: Vorstand freiw. Abfertigung §67/6 mit BV, Eintritt vor 2008

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#71895
Bina
Teilnehmer

Hallo Jenny!

Da der § 67/ EStG besagt:

„…..
Die vorstehenden Bestimmungen zu freiwilligen Abfertigungen gelten nur für jene Zeiträume, für die keine Anwartschaften gegenüber einer BV-Kasse bestehen.“

Müsste die freiwillige Abfertigung für den Zeitraum bis 31.12.2007 begünstigt abgerechnet werden können.

Aber um sicher zu gehen – wäre eine Finanzamtsanfrage sicher nicht schlecht!

Lg