Re:Re: Vorstände + Krankenstand

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#66347
Anonymous
Teilnehmer

Da gibt’s eine sehr interessante OGH-Entscheidung aus 1996 unter folgender GZ:

Geschäftszahl
9ObA2044/96w

Da man bei den Vorständen fast davon ausgehen muss, dass die persönliche Abhängigkeit fehlt, wird arbeitsrechtlich(nicht sv-rechtlich) wohl eher ein freier Arbeitsvertrag vorliegen.

Mangels ausdrücklicher Regelung im Arbeitsvertrag hätte ich daher gesagt,
1. keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
2. Die gem. § 4 Abs. 1 Z. 6 ASVG – Pflichtversicherten (= Vorstände) sind vom Krankengeldanspruch nicht ausgeschlossen –> nachdem kein Krankenentgelt vom DG gebührt, würde das ja bedeuten, dass ab dem 4. Tag Krankengeld von der GKK gebührt (kann das aber ehrlich gesagt fast nicht glauben).

Das ist aber jetzt nur meine Interpretation (habe noch nie etwas mit einer AG zu tun gehabt).

Vielleicht kann dir ja die PV-Redaktion (oder die GKK) eine gesicherte Antwort geben.

LG Roland (Jetzt ist’s aber wirklich Zeit, auszuschalten!)