Re:Re: Vorschuss auf Abfertigung

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#70897
Roland
Teilnehmer

Hallo Sabi!

Meines Wissens reicht es, den SB einmal (erst im Dezember) anzusetzen.
In der SV gehört aber in die davorliegenden Monate gerollt.

Die Ausbezahlung des Vorschusses kann mE nur über die Buchhaltung erfolgen.

LG