Re:Re: Vollendeter 2ter Geburtstag Kind und Wiedereintritt

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#72881
JB1
Teilnehmer

Hallo,

im MSchG steht „bis zum Ablauf des 2. Lebensjahres“! Dh dass die gesetzliche Karenz am Tag vor dem Geburtstag endet und die DN am Geburtstag des Kindes (in deinem Fall also am 1.5.2011) wieder arbeiten muss.

LG Julia