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23. September 2011 um 12:27 Uhr
#72881
Teilnehmer
Hallo,
im MSchG steht „bis zum Ablauf des 2. Lebensjahres“! Dh dass die gesetzliche Karenz am Tag vor dem Geburtstag endet und die DN am Geburtstag des Kindes (in deinem Fall also am 1.5.2011) wieder arbeiten muss.
LG Julia