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18. Dezember 2008 um 9:19 Uhr
#69979
Ruth
Teilnehmer
Hallo Martin!
Danke für deine Antwort – d.h. es würde eigentlich bei einer Auslandsdienstreise immer etwas ausbezahlt werden müssen – auch wenn es „volle Verpflegung“ – also wirklich drei Mahlzeiten gibt (keine Brötchen – sondern Restaurant) gibt?
Abend- und Mittagessen hätte bei diesem Mitarbeiter keinen Werbecharakter – er muß seine Mitarbeiter auf den anderen Standorten „besuchen“ – die Essen sind immer mit der Geschäftsführung oder den Mitarbeitern – selten mit Kunden.
LG
Ruth