Re:Re: verweigerung mittagspause

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#71900
Martin
Teilnehmer

Liebe Stephanie!

Die Pause ist im Arbeitszeitgesetz verpflichtend vorgesehen und kann nicht „wegvereinbart“ werden.
D.h. auch ein Autobusfahrer muß die Pausen/Lenkzeiten einhalten auch wenn er nicht müde ist.

Wenn der Arbeitsinspektor die Zeitaufzeichnungen ohne Pausen sieht, könnte er dies bemängeln…
Ob die Dienstnehmer ihre Mittags-Wurstsemmeln, Kaffee, Zigaretten… im Pausenraum, oder am Schreibtisch konsumieren,
es sind nicht produktive Zeiten und sollten deshalb als Mittagspause deklariert werden.

Die verpflichtende 1/2 Stunde würde ich von der Gesamtarbeitszeit abziehen.