Re:Re: Verrechnung von Minusstunden

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#72792
ingridB
Teilnehmer

Ehrlich gesagt, hab ich´s glaub ich nicht ganz genau verstanden ;o)

Eine neue Überlegung. Jede Mehrarbeit wird brutto gerechnet, also jede Mehrarbeitsstunde und jede Überstunde wird zum Bruttogrundgehalt dazugerechnet.

Dann ist es doch nur logisch, dass auch die negativen Stunden vom Bruttogrundgehalt gekürzt werden. Wie in meinem Beispiel beschrieben.

Eine Nullabrechnung kann deshalb problematisch werden, weil es dann auch keine Versicherungsgrundlage gäbe (Abmeldung von der GKK?, DV unterbrochen?, Krankengeld, Wochengeld, Pensionszeiten usw.).

Und noch eine letzte Überlegung zur Freiwilligkeit. Wenn sich aus versicherungstechnischen Gründen Nachteile für die Dienstnehmerin ergeben, wird es möglicherweise schnell vorbei sein, mit dem freiwilligen Verzicht. Nebenbei kann man auf einen Lohnanspruch nicht wirklich verzichten.

LG
Ingrid