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26. Juli 2011 um 17:01 Uhr
#72786
Gaby
Teilnehmer
Die Rückzahlungspflicht ist vereinbart, bzw. passiert auf Wunsch der Dn-erin.
Ich möchte bloß wissen, wenn ich mit den Stunden mal Stundengehalt (also angenommen 25 Minusstunden x Faktor 12,17= 304,25)auf ein bruttogehalt komme und ihr die 304,25 auf ihren Wunsch abziehe, hab ich ihr ja netto weniger abgezogen. Bin ich trotzdem korrekt, oder muss ich ihr mehr verrechnen damit ich im Netto auf die richtige bzw. fehlende Stundenanzahl komme?
lg