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26. Juli 2011 um 16:18 Uhr
#72785
Ruekler
Teilnehmer
Hallo!
http://bgld.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=165&IP=58644
Kurz: nur wenn es zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer vereinbart wurde, ansonst bleibt der DG darauf sitzen.
lg