Re:Re: Vergleichszahlung – Verzugszinsen

Startseite Foren Ende Dienstverhältnis Vergleichszahlung – Verzugszinsen Re:Re: Vergleichszahlung – Verzugszinsen

#71766
Mathias
Teilnehmer

Hallo Peter,

die Verzugszinsen teilen steuerlich das Schicksal der einzelnen in dem Vergleich zugesprochenen Bezugsbestandteile. Wenn sich z.B. der Vergleich nur auf eine begünstigt besteuerte Abfertigung bezieht, sind die Verzugszinsen genauso begünstigt zu besteuern. Wenn die Vergleichssumme nach der 4/5 Regelung zu besteuern ist, gilt für die Verzugszinsen entsprechend dasselbe.

In der SV sind die Verzugszinsen beitragsfrei.

LG
Mathias