Re:Re: Vergleichszahlung in aufrechten Dienstverhältnis

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#74077
the brain
Mitglied

Hallo Peter,

der Vergleichsbetrag wird wohl mehrere Monate betreffen. Daher gehört dieser Betrag für die SV in die entsprechenden Monate aufgerollt. Und das kann auch über das aktuelle Jahr hinaus gehen.
Ausser der Mitarbeiter ist schon jedes Monat über der SV-HB.
Die Steuer wird so berechnet wie Sie schreiben. Und immer im Abrechnungsmonat.

Mit dem Begriff Kostenbeteiligung kann ich so wenig anfangen. Sind es seine Kosten für die Klage, Rechtsanwalt und dergleichen?
Dann würde ich mir eine „proforma Rechnung“ von ihm ausstellen lassen, bzw. Belege anfordern.
Sonst kann ich mir schon vorstellen, dass ein Prüfer das (Brutto für Netto) nicht so locker sieht.

lg
hubert k.