Re:Re: Vergleichszahlung

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#73090
biggi
Teilnehmer

Lieber Roland!

Danke für Deine Antwort.

Nach allem was ich gelesen habe, geht freiwillige Abfertigung nur, wenn diese gefordert wird bzw. vereinbart war.

Wenn wir jemanden los werden wollen, der leider die Kündigung als sozialwidrig (Alter) anfechten kann, ist dann eine plötzliche freiw. Abfertigung nicht glaubwürdig.

Da ist unser Rechtsanwalt, der von steuerbegünstigter Abfertigung redet, nicht am letzten Stand der Dinge.

Liebe Grüße

Biggi