Re:Re: Vergleichszahlung

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#73078
biggi
Teilnehmer

Ich habe jetzt auch einen Fall von Kündigungsanfechtung (ist bei Gericht) – Austritt im Vorjahr.

Jetzt wird ein Vergleich ausgehandelt.

Wenn wir uns auf eine freiwillige Abfertigung einigen, kann ich die aber meines Erachtens nicht mit 6 % versteuern, sondern muss die 1/5-Regelung anwenden.

Unter RZ 1103 der Lohnsteuerrichtlinien steht: Zahlungen im Zusammenhang mit einer Kündigungsanfechtungsklage sind als Vergleichssumme zu versteuern. (siehe Link)

http://www.lohnsteuerverein.at/lohnsteuer/19_bezuege_1050.htm#1911

Die freiw. Abf. kann ich aber sv-frei lassen?

Wenn wir uns auf einen späteren Austritt einigen – ist auch ein Vorschlag – ist vor „1/5-Besteuerung“ der Gehaltssumme SV für lfd. Bezug sowie für SZ abzuziehen (Aufrollung in richtige Monate) und der DG muss auch seine Beiträge zahlen?

Ich weiss, dass Vergleiche heikel sind und ohne genaue Angaben nicht viel gesagt werden kann. Ich will auch nur eine prinzipielle Bestätigung bzw. Korrektur meiner Ansichten.

Liebe Grüße

Biggi