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7. November 2013 um 8:16 Uhr
#73712
Roland
Teilnehmer
Hallo Peter,
das wird sicher nicht gehen, da es sich um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (aus einem aktuellen oder früheren DV) handelt!
Anmerkung: Nur bei Entgelten von dritter Seite wäre der AN bez. der LSt zuständig (muss dies dann im Rahmen der Veranlagung erklären).
Also ist hier ist der DG für die Abfuhr der SV-Beiträge und der LSt zuständig.
LG