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30. Oktober 2015 um 7:54 Uhr
#74172
Teilnehmer
Servus,
Bei Verpflegung der Mitarbeiter in einem Gastro-Betrieb sehe ich keinen steuerbaren Vorteil. = freiwilliger Sozialaufwand.
Essensbons erhöhen nicht das Jahressechstel.
Berufungsentscheidung – Steuer (Referent) des UFSF vom 19.08.2011, RV/0376-F/10
„Steuerfreie laufende Bezüge gemäß § 3, ausgenommen laufende Einkünfte gemäß § 3 Abs. 1 Z 10, 11 und 15 lit. a, erhöhen nicht das Jahressechstel,“
