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26. Januar 2010 um 21:14 Uhr
#71289
Teilnehmer
Hallo Bina!
Ja, ich denke schon.
Wenn Arbeitszeitaufzeichnungen geführt werden (meines Erachtens egal ob vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber) und diese Aufzeichnung dem AN auch vorgelegt werden.
Wenn dann auch noch eine ordnungsgemäße Abrechnung gelegt wird, ist es dem Dienstnehmer ja ersichtlich, ob die geleisteten Überstunden auch abgerechnet wurden.
In diesem Fall würde mE auf jeden Fall die Verfallsfrist zu laufen beginnen.
LG