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29. Juni 2008 um 10:57 Uhr
#69375
Teilnehmer
Hallo Waltraud!
Wenn nichts im KV steht, dann zahlst Du nur das aliquote UZ unnd WR aus.
Und jetzt eben auch nur das aliquote UZ, damit Du nicht im nächsten Monat rückrechnen must.
Das mit den 6 Monaten bezieht sich wahrscheinlich auf den Urlaubsanspruch. Ob Du den vollen Urlaub genehmigst, obwohl noch kein Anspruch vorhanden ist, ist Deine Entscheidung…
Schönen Sonntag
Martin