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23. Juni 2008 um 21:21 Uhr
#69355
Martin
Teilnehmer
Liebe Waltraud!
Schau in den anzuwendenen Kollektivvertrag ob Du den UZ nachträglich kürzen darfst.
Deshalb würde ich, da jetzt schon der Austritt feststeht, im Juni nur den aliquoten UZ bis zum Austritt auszahlen.
Im Juli noch das restliche aliquote Weihnachtstgeld.