Re:Re: Urlaubszuschuss

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#74114
Martin
Teilnehmer

Hallo,

wahrscheinlich rechnet Dein EDV Programm nicht mit 365 Tagen, sondern mit 360 (SV+LST) Tagen.
Der Anspruch sollte im Kollektivvertrag geregelt sein, falls nicht werden zumeist beide Rechenvarianten akzeptiert.
Achte bei Ein- und Austritten:
Eintritt 2. Mai = 30/30-tel bei 30 Tage Berechnung
oder 30/31-tel bei Kalendertageberechnung.
Besonders krass im Februar: 27/30-tel oder 27/28-tel.