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9. August 2012 um 11:09 Uhr
#73283
Dani S.
Teilnehmer
Hallo Christine!
Ab dem 2. Arbeitsjahr entsteht der Urlaubsanspruch bereits zur Gänze. Der DN kann also gleich den ganzen Urlaub konsumieren. In Natura steht dem DN eigentlich sogar der gesamte Urlaub zu. Eine Umwandlung in einen unbezahlten Urlaub ist m. E. für den bereits vereinbarten Urlaub nicht möglich. Dies hätte u. U. vor Urlaubsantritt vereinbart werden müssen.
LG Daniela