Startseite › Foren › Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. › Urlaubsumrechnung › Re:Re: Urlaubsumrechnung
Hallo!
In unserem Unternehmen herrscht die Meinung, dass bei einem Wechsel von Voll- auf Teilzeit der während der Vollzeit erworbene Urlaubsanspruch (in Stunden berechnet) auf die Teilzeitstunden aliquotiert werden darf (gemäß OGH-Urteil v. 24.10.2012). Dieses Urteil geht meines Wissens aber nur auf den Wechsel von Teil- auf Vollzeit ein. Dem gegenüber steht das Urteil des EuGH 22.4.2010, C-486/08, welches den Wechsel von Voll- auf Teilzeit behandelt.
zB
Vollzeit: 38 Wochenstunden Normalarbeitszeit, 5 Tage -> Mo-Do 8 Std. + Fr. 6 Std, erworbener Urlaubsanspruch zum Ende der Mutterschutzfrist: 100 Std.
Elternteilzeit: 2 x 5 Std.
Wie muss der offene Urlaub von 200 Std. nun umgerechnet werden?
Danke & LG