Re:Re: Urlaubsumrechnung

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#72420
Roland
Teilnehmer

Hallo Dani, lieber Herr Gerhartl!

Das echte Problem bei dieser ganzen Geschichte ist die Tatsache, dass scheinbar niemand auf dieses EuGH-Judikat reagiert.
Somit hätten (oder haben wir sogar) die paradoxe Situation, dass wir bei einer Erhöhung der Arbeitstage die von Dani beschriebene Umrechnung machen müssen (nach österreichischem Arbeitsrecht), bei einer Reduktion allerdings (nach dem EuGH-Judikat) diese „wertneutrale“ Umrechnung nicht mehr machen dürfen (Extrembeispiel: Ein AN reduziert von 5 AT auf 1 AT, es sind noch 5 Wochen Urlaub offen aus der Vollzeit, muss dann umgerechnet werden auf 25 AT und hat dann faktisch 25 Wochen Urlaubsausmaß in der Teilzeitbeschäftigung).
Ich weiß, dass das eine völlig unbefriedigende Situation ist – habe daher auch vorgestern mit einem namhaften Vertreter der OÖ. GKK gesprochen, und der hat mir gesagt, dass das EuGH-Urteil dann auch noch bei der GPLA angewendet wird – also keine guten Nachrichten…

Ich persönlich wäre auch voll für die Art und Weise, wie Herr Gerhartl den Urlaub (in Stunden) umgerechnet hat (das wäre absolut fair), mit der kleinen Ergänzung, dass bei seiner Umrechnung in Tagen für 2011 ein kleiner Fehler passiert ist – es wären 20 und nicht 25 Urlaubstage.

LG