Re:Re: Urlaubsumrechnung

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#72419
Gerhartl
Teilnehmer

Vorweg: Das Thema ist höchst komplex und es gibt auch nicht gerade viel Judikatur dazu.

Meines Erachtens ändert sich hier bei einer Berechnung in Urlaubstagen am Resturlaub gar nichts, da der Wechsel des Beschäftigungsausmaßes geanu zu Beginn des neues Urlaubsjahres erfolgt. Die im Beispiel vorgenommene Berechnungsart ist bei einer Aufstockung des Beschäftigugnsausmaß für den Arbeitnehmer vorteilhaft, bringt aber bei im umgekehrten Fall (Reduktion des Beschäftigungsausmaßes) Nachteile mit sich und steht dann im Widerspruch zum EuGH-Urteil vom 22.4.2010, Rs C-486/08. Also bei einer Berechnung in Tagen: 11 Urlaubstage aus 2010 und 25 Urlaubstage für 2011.

Am korrektesten wäre mE eine Umrechnung in Stunden, also Restanspruch für 2010: 55 Stunden (11 Arbeitstage Resturlaub x 5 Stunden) und für 2011: 120 Stunden (24 Wochenstunden x 5 Wochen Urlausbsanspruch).