Startseite › Foren › Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. › Urlaubstage "erkaufen" › Re:Re: Urlaubstage „erkaufen“
11. Juni 2015 um 8:00 Uhr
#74100
Martin
Teilnehmer
Er kann sich „unbezahlten Urlaub“ erkaufen. Da muss er (unter einem Monat) die Dienstnehmer- und Dienstgeberbeiträge zur SV dem Dienstgeber zahlen.
Oder er senkt die Arbeitsstunden und hat dadurch mehr Freizeit.