Re:Re: Urlaubstage „erkaufen“

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Martin
Teilnehmer

Er kann sich „unbezahlten Urlaub“ erkaufen. Da muss er (unter einem Monat) die Dienstnehmer- und Dienstgeberbeiträge zur SV dem Dienstgeber zahlen.
Oder er senkt die Arbeitsstunden und hat dadurch mehr Freizeit.