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8. August 2009 um 8:53 Uhr
#70821
Teilnehmer
liebe andrea!
eine woche ist eine woche. deshalb würde ich 6 ut annehmen. der ruhetag ersetzt den sonntag bei anderen dienstnehmern.
nur sollte die urlaubswoche dann eben 6 andere werktage (inkl. sonntag) umfassen.
sollte es weiters zu streit kommen, kannst du den urlaub nicht tageweise, sondern nur wochenweise vereinbaren.
dieser umfasst dann 7 tage, und du buchst 6 tage vom urlaubskonto ab. (feiertage ausgenommen)
