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16. September 2008 um 10:32 Uhr
#69614
Teilnehmer
Hallo Eveline!
Die Dienstnehmerin muss sich schon entscheiden, ob sie eben ihren restlichen Urlaub verbraucht und dafür ihr reguläres Gehalt weiterbeziehen möchte und daher auf das Kinderbetreuungsgeld in dieser Zeit verzichtet oder eben – wie Roland erwähnt – ihren Urlaub stehen lässt.
Leider haben solche Möglichkeiten auch Konsequenzen und in diesem FAll halt den Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld.
Eine andere Möglichkeit gibt es mE nicht wirklich.
Ich selbst hatte erst einmal diesen Wunsch nach Konsumation des Urlaubes vor Antritt Karenz zu bearbeiten. Wird wahrscheinlich eher die Ausnahme sein.
lg
Berta