Re:Re: Urlaubsersatzleistung Lohnsteuerberechnung

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#70756
Mathias
Teilnehmer

Hallo,

die Urlaubsersatzleistung wird – aufgeteilt in laufenden Teil und Sonderzahlungsteil – im Monat der Auszahlung versteuert. Es erfolgt keine Aufteilung auf Folgemonate wie bei der Verlängerung der Versicherungspflicht.
Im Juni schlägt die Steuerprogression daher bei Dir voll zu. Es wird Dir sicher nicht zuviel Lohnsteuer abgezogen, sondern nur soviel, wie der Gesetzgeber verlangt ;-).

Bitte Deinen Dienstgeber, daß er eine Lohnsteueraufrollung nach § 77 Abs. 3 EStG vornimmt, dann werden alle Deine laufenden Bezüge der Monate 1-6 zusammengerechnet, durch 6 geteilt und die Lohnsteuer für die Monate 1-6 auf dieser Basis neu berechnet. Dadurch kann man die im Juni auftretende Progressionsspitze gleichmäßig verteilen. Aber versprich Dir nicht zuviel davon, weil sich dann die Progression ja auch nachträglich auf die Gehälter 1-5 auswirkt.

Ansonsten bleibt nur, im nächsten Jahr eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.

LG
Mathias