Re:Re: Urlaubsersatzleistung

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#72427
angie
Teilnehmer

Hallo! Danke für eure Antworten!

Das wollte ich zuerst auch machen, aber der DN hat bereits im Jänner Arbeitslosengeld bezogen und ich habe mich dann auch erkundigt, wenn er es uns erst am 31.1.2011 mitteilt, dass er nicht mehr kommt, dann muß man ihn am nächsten Tag für die Urlaubsersatzleistung anmelden, in unserem Falle mit 1.2.2011! Arbeitsrechtlich ist er ja abgemeldet, geht nur um die Beiträge! Und mit dieser Abrechnung wird dann auch die Urlaubsersatzleistung ausbezahlt.
So mache ich es jetzt! Falls ihr mal auch so einen Fall habt-:)

Lg Angie