Re:Re: Urlaubsentgelt Teilzeitbeschäftigte

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#73857
Roland
Teilnehmer

Hallo Barbara,

das mit den Überstunden habe ich mir jetzt nicht angesehen, aber wenn es der KV vorschreibt, ist es sicher O.K.
Die (regelmäßige) Mehrarbeit der Teilzeitbeschäftigten ist alleine schon aus gesetzlicher Sicht in die Bemessung der SZ einzubeziehen (höchstwahrscheinlich mit einem 3-Monats-Schnitt, wenn der KV nichts Gegenteiliges enthält)!

LG