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15. Mai 2014 um 16:13 Uhr
#73857
Teilnehmer
Hallo Barbara,
das mit den Überstunden habe ich mir jetzt nicht angesehen, aber wenn es der KV vorschreibt, ist es sicher O.K.
Die (regelmäßige) Mehrarbeit der Teilzeitbeschäftigten ist alleine schon aus gesetzlicher Sicht in die Bemessung der SZ einzubeziehen (höchstwahrscheinlich mit einem 3-Monats-Schnitt, wenn der KV nichts Gegenteiliges enthält)!
LG