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22. Januar 2009 um 18:41 Uhr
#70092
pv123
Teilnehmer
guten abend,
also in diesem fall (es geht also um eine/n dn, die/der schon länger im betrieb ist) würde ich wohl – alleine schon der fairness wegen- den urlaubstag als nicht konsumiert sehen. ich dachte du willst wissen ob der dg den urlaub – auch ohne arztbestätigung – als krankenstand anerkennen muss.
prinzipiell sollte man als lohnverrechnerIn schon mit sozialem gewissen und dem grundsatz „gleiches recht für alle“ an die sache herangehen (bei rechten und pflichten).
lg pv123