Re:Re: Urlaubsantritt

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#70091
malibu
Teilnehmer

Hi pv123!

In diesem Fall geht es nicht um mich persönlich, sondern in meiner Funktion als Gehaltsverrechnerin. Unser Personalchef ist in diesen Dingen eigentlich sehr großzügig, nur wir Lohnverrechner untereinander haben dazu eine unterschiedliche Auffassung. Ich meine aber, wenn der DN schon erkenntlich krank war, sollte man ihn nicht schlechter behandeln, als die DN, die ohne bereits erfolgter Urlaubsvereinbarung erkranken.
Wir hatten mit Jänner eine neue DN (die musste den 2.1. Urlaub nehmen, da Betriebssperre war, und im Dienstvertrag eine Vereinbarung steht, dass man sich 3 Tage Urlaub anrechnen lassen muss ….).
Diese DN hat also ihren Dienst mit 5.1. begonnen. Nachdem wir sie eine Woche lang gebeten haben, den Urlaub doch im Urlaubsschein einzutragen, hat sie eine Woche nach Urlaubsantritt gemeint, dass sie eigentlich krank gewesen sei.
Der Personalchef der Erkrankung ohne Arztbestätigung zugestimmt ….?!
Umso mehr sollte doch diese Regelung auch bei bestehenden DV gelten. Wenn wir einen DN haben, bei dem der Verdacht besteht, dass solche Krankenstände vorgeschoben werden, würden wir dann doch eine Arztbestätigung verlangen.

LG
malibu