Re:Re: Urlaubsantritt

Startseite Foren Sonstiges Urlaubsantritt Re:Re: Urlaubsantritt

#70084
Roland
Teilnehmer

Hallo malibu!

Darüber habe ich einen Artikel in der PV-Info 12/2006 gefunden.
Die entscheidende Textstelle für dich lautet:

Erkrankung nach Urlaubsvereinbarung, aber noch vor Urlaubsbeginn:
Wird ein Umstand, der der Vereinbarung von Urlaub entgegensteht, (erst) nach Abschluss der Urlaubsvereinbarung, aber vor Antritt des Urlaubes bekannt (entweder weil der Umstand erst nach Abschluss der Urlaubsvereinbarung eintritt oder weil der Arbeitnehmer erst danach Kenntnis von ihm erlangt), so kann der Arbeitnehmer nach allgemeinen zivilrechtlichen Regeln (wegen Unzumutbarkeit des Urlaubsverbrauches) die Urlaubsvereinbarung einseitig widerrufen (= Rücktritt von der Urlaubsvereinbarung) .

LG