Re:Re: Urlaubsantritt

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#70087
pv123
Teilnehmer

„In meinem Fall handelt es sich nur um einen Tag! Im Unternehmen muss man aber erst für mehr als drei Kalendertage eine ärztliche Bestätigung vorlegen….“

hallo malibu!

häufig begegnet man in der praxis der meinung, die berechtigung des dienstgebers, vom arbeitnehmer die vorlage einer ärztlichen bestätigung zur verlangen bezieht sich lediglich auf krankenstände, die länger als drei tage andauern. tatsächlich entsprechen solche aussagen jedoch der in österreich geltenden rechtslage in keiner weise.

unabhängig von der dauer eines krankenstandes räumen nämlich die gesetzlichen bestimmungen dem arbeitgeber die möglichkeit ein, vom dienstnehmer die vorlage einer entsprechenden ärztlichen bestätigung zu verlangen; dies gilt selbst dann, wenn der arbeitnehmer sich lediglich einen tag im krankenstand befindet. ob der dienstgeber vom arbeitnehmer tatsächlich die beibringung einer krankenstandsbestätigung verlangt, liegt weitestgehend im belieben des arbeitgebers.

ich würde also in deinem fall meinen, dass es darauf ankommt wie der arbeitgeber das sieht und ob du den urlaub im vorhinein widerrufen hast. denn du hast ja nicht schriftlich dass du diesen einen tag krank warst.

lg pv123