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29. Oktober 2008 um 16:27 Uhr
#69771
Mitglied
Hallo Daniela,
seit ??? glaub 2000/2001 herum wurde das Urlaubsgesetz dahingehend geändert, dass der Urlaubsanspruch entsprechend der Dienstzeit aliquotiert werden darf, und zwar auch wenn das Dienstverhältnis in der 2. Hälfte des Urlaubsjahres aufgelöst wird.
Zu finden im § 10 des Urlaubsgesetzes.
Hoffe konnte dir weiterhelfen,
lg sabine